Pressekonferenz am 24.04.2008:
Gutachten zur Privatisierung der Stadtentwässerung Braunschweig - Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit


Prof. Dr. Ernst Mönnich stellt mit Rechtsanwalt Benno Reinhardt und Dr. Wolfgang Swillems ein fachübergreifendes Gutachten vor, in dem es um die Bewertung der Privatisierung der Braunschweiger Stadtentwässerung nach finanzwirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten geht.

Die Pressekonferenz ist öffentlich. Bitte kommen Sie am

Donnerstag den 24.04.2008 um 16.00 Uhr
in den  Konferenzsaal der Stadthalle Braunschweig
Leonardplatz, 38102 Braunschweig, schräg gegenüber dem Hauptbahnhof
(Zugang durch das Stadthallenrestaurant „Löwenkrone“)

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21.04.2008   Gutachten zur Privatisierung der Stadtentwässerung Braunschweig

Am 24.04. wird in einer Pressekonferenz das Gutachten zur Privatisierung der Stadtentwässerung vorgestellt. [mehr Infos]


So wehren Sie sich gegen Energiepreiserhöhungen (Musterschreiben)

Musterschreiben zur Anfechtung der Abwassergebühren
für die Innenstadt: Word-Dokument, PDF   für die Außenbezirke: Word-Dokument, PDF

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31.01.2007   Musterschreiben gegen Abwassergebühren für 2007

Der Abwasserverband Weddel/Lehre hat im Auftrag der Stadt BS neue Abwassergebührenbescheide für 2006 verschickt.

Damit jähren sich die ca. 100 Anfechtungsklagen auf das Geschäftsjahr 2005, die noch immer nicht entschieden sind. Erst kurz vor Weihnachten hatte es die Stadt BS geschafft, sich bezüglich der gerichtlich geforderten Kalkulationsgrundlagen abschließend zu äußern.

Das Musterverfahren 2005 von Herrn Eckhardt, welches für alle Gebührenzahler des Einzugsbereiches AW Weddel/Lehre Bedeutung hat, steht daher jetzt kurz vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Deswegen geben wir als Rat zum weiteren Verfahren - auch vor allem hinsichtlich der neuen Bescheide - bekannt:

  1. Für das angefochtene Geschäftsjahr 2005 sollte sowieso die anstehende Gerichtsentscheidung abgewartet werden, Ihre seinerzeit vorzustreckende Gerichtsgebühr in Höhe von 75 Euro ist auf jeden Fall von der Stadt zu tragen, da diese das Verfahren verursacht hat (fehlende Berücksichtigung der "Eingemeindeten-Problematik").

  2. Für die neuen Bescheide zum Geschäftsjahr 2006 kann man natürlich erneut eine Anfechtungsklage erheben. Auch diese Klage vor dem Verwaltungsgericht würde die Gerichtsgebühr von 75 Euro kosten.
Gute Gründe liegen nach wie vor auf der Hand: Vereinnahmung des Privatisierungserlöses, Nichtberechnung von Abwassergebühren für den Groß-Kunden ECE, die ihre Einleitungen ins Kanalnetz nicht berechnet bekommen haben, fehlende bzw. undurchsichtige Kalkulation der Abwassergebühren 2006.

Alle Klagewilligen finden hier ein Musterschreiben:
für die Innenstadt: Word-Dokument, PDF   für die Außenbezirke: Word-Dokument, PDF



03.08.2006

Eine Bürgeranfrage brachte es an den Tag: Aus der ECE-Baustelle werden große Mengen Grundwasser und Bauwasser in die Kanäle und in die Oker gepumpt. Entgegen der Abwasserbeseitigungs-Satzung wurden weder Quantität noch Qualität kontrolliert. Die BI stellte deshalb Strafanzeige.


07.07.2006

"Die Kommunalaufsicht hat der Stadt Braunschweig die Genehmigungen für die Vorgänge im Zusammenhang mit der Privatisierung der Stadtentwässerung Anfang dieses Jahres erteilt. Nach unserer Einschätzung erfolgte die Genehmigung auf der Grundlage falscher Annahmen hinsichtlich mehrerer Fragestellungen.", meint nun auch die Grüne Ratsfraktion und schreibt an die Kommunalaufsicht.

Schreiben der Grünen an die Kommunalaufsicht vom 27.06.2006
Schreiben der Grünen an Herrn Dr. Hoffmann vom 26.06.2006



18.06.2006

Die Stadtverwaltung stimmte bisher einem Musterverfahren in Sachen Abwasser-Anfechtungsklagen nicht zu. Deshalb ist es nötig, weiterhin jeden Abwasser-Gebührengescheid einzeln anzufechten. Zu diesem Zweck haben wir je ein Klage-Musterschreiben für die Außenbezirke und für die Innenstadt entworfen, mit dem Sie innerhalb von 30 Tagen auf die Abrechnungsbescheide von BS-Energy reagieren sollten. Sie finden diese oben auf dieser Website. Nur wer den Bescheid anficht, kann sicher sein, zu viel gezahlte Gebühren zurück zu bekommen!


15.06.2006

Die BI kann beweisen, dass sowohl für die Innenstadt als auch für die Außenbezirke Kanalbauten durch Beiträge finanziert wurden und legt dies in einer 12. Ergänzung ihrer Eingabe an die Kommunalaufsicht dar.


08.05.2006

Der Rechtsanwalt der Initiative, Herr Benno Reinhardt, erarbeitete eine Stellungnahme zum Versteyl-Gutachten.


04.05.2006   Autor: P. Rosenbaum

Am 03.05. wurde das Versteyl-Gutachten (3,5 MB) (Ergänzung vom 22.02.06) öffentlich gemacht. Wie erwartet (s. Meldung vom 21.04.2006) berücksichtigt es nicht den vergessenen Ratsbeschluss vom 16.12.1997.


21.04.2006   Autor: M. Kaps, P. Rosenbaum

Am 03.04. erklärte die Stadt, dass die Privatisierung des Abwassergeschäfts inklusive der Überführung von 112 Mio. EUR in den allgemeinen Haushalt vom Innenministerium genehmigt worden sei. Bis heute bekamen weder die BI noch die Ratsfraktionen der Opposition das Genehmigungsschreiben zu sehen. Gleiches gilt für das Versteyl-Gutachten, auf welchem sich die Entnahmen von 100 Mio. EUR zu Lasten der Gebührenzahler stützen soll. Und dies obwohl das Gutachten auf den 17.02.2006 datiert und damit höchstwahrscheinlich den vergessenen Ratsbeschluss vom 16.12.1997 unberücksichtigt lässt.


05.04.2006   Autor: M. Kaps, P. Rosenbaum

Das Innenministerium genehmigte die Überführung von 112 Mio. EUR vom Gebührenhaushalt, der dafür durch einen 215 Mio. EUR hohen Kredit belastet wird, in den allgemeinen Haushalt.

[Presseerklärung der Stadt vom 03.04.] [Artikel der BZ vom 04.04.]

Sowohl die Stadt als auch das Ministerium verweigerten Gespräche über die von der Bürgerinitiative vorgebrachten Argumente. Von einer ausgewogenen Entscheidung kann keine Rede sein. Die Stadt hat die Argumente der Bürgerinitiative nicht erörtert und das Innenminsterium hat nur die Stadt angehört. Von daher überrascht diese Entscheidung nicht. Ob die Vereinnahmung der sogenannten "Veräußerungserlöse" letztendlich rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wird das Verwaltungsgericht Braunschweig im Rahmen der Gebührenstreitverfahren entscheiden. Hier wird das Argument der Bürgerinitiative, die Vereinnahmnung der Veräußerungseröse geschehe zum Nachteil der Gebührenzahler, von der Justiz unabhängig von den Entscheidungen der Stadt und des Innenministeriums geprüft werden.


29.03.2006

Das Landgericht Braunschweig hat heute den Unterlassungsantrag der Stadt gegen Herrn Rosenbaum abgewiesen, dem Unterlassungsantrag des Oberbürgermeisters jedoch stattgegeben. Die Beratergesellschaft KPMG verfolgt ihren Unterlassungsantrag gegen Herrn Rosenbaum nicht weiter.

[Presseerklärung der BI]


25.03.2006

Am 22.03. informierte die BI interessierte Bürger (Redakteure der BZ waren nicht dabei) im großen Saal der Brunsviga.
Präsentation als PDF (2,5 MB).


16.03.2006

Gebührenzahler leisteten 198 Mio. DM für Kanalinvestitionen. Verwaltung und Oberbürgermeister haben dies vergessen. (Pressemitteilung der BI vom 15.03. zum Ratsbeschluss vom 16.12.1997)


15.03.2006

Vom Wägen der Worte oder die Verschiebung von Wahrheit (Beitrag von K. Eckhardt auf Unser-Braunschweig.de)


13.03.2006

Die Stadtverwaltung bat die (inzwischen ca. 100) Kläger gegen die Abwassergebührenbescheide in einem Brief, ihre Klagen zurückzuziehen. Der Anwalt der BI verfasste dazu ein Musterantwortschreiben.


09.03.2006   Autor: M. Kaps

zur Berichterstattung der BZ [BZ-Artikel vom 09.03.06]
Herr Rosenbaum behauptete vor Gericht nicht, dass die Stadt einen Prozess gegen ihn vorbereiten würde, wie es der Artikel impliziert, sondern bemerkte, dass er damit rechnet, dass weitere rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden sollen. Wie wir nun aus der BZ erfahren, versucht KPMG wegen Äußerungen in einer dem Rat gestellten Einwohnerfrage gegen Herrn Rosenbaum vorzugehen.
(Der Link zu Informationen über das Stellen einer Einwohnerfrage an den Rat funktioniert nicht? Anscheinend möchte die Stadt Braunschweig ihre Bürger vor solcher Unbill schützen.)

Nicht korrekt ist weiterhin, dass Herr Peter Rosenbaum "PDS-Kandidat" ist. Er ist auch nicht Mitglieder der Linkspartei.PDS. Zur Ehrenrettung von Herrn Sehrt wollen wir annehmen, dass er nicht wissentlich die Unwahrheit sagt, sondern "PDS-Kandidat" für ihn genau so ein Schimpfwort ist wie "Scharlatan". Man will ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und als Anlass für eine einstweilige Verfügung nehmen ...


08.03.2006   Autor: M. Kaps

Die Stadt Braunschweig, vertreten durch den Oberbürgermeister, und Herr Dr. Gert Hoffmann persönlich (das Verfahren wurde von zwei Seiten angestrengt) wollen von Herrn Rosenbaum, Mitglied der BI, eine Unterlassungsverfügung (mit angedrohtem Strafgeld in Höhe von 250.000 EUR oder einem halben Jahr Haft bei Wiederholung) erwirken für die Behauptung (in Presseerklärung vom 06.02.2006) der Verkauf der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH samt damit verbundener Kreditverträge sei von der Komunalaufsicht nicht genehmigt. [Zum Sachverhalt]

Herr Dr. Hoffmann erscheint nicht zu Gütetermin

Am 07.03.2006 fand dazu eine Anhörung vor dem Landgericht Braunschweig statt, bei dem beide Parteien ihre Positionen darlegten. Herr Dr. Hoffmann, obwohl geladen, erschien zu dem Gütetermin nicht. Dem Gericht wurden eine Entschuldigung und eine Vollmacht seines Anwalts vorgelegt. Herr Peter Rosenbaum legte dar, dass er nach bestem Wissensstand informieren wolle und dies in der Vergangenheit auch tat. Aufgrund der komplexen Materie (in die der Richter jedoch ausgezeichnet eingearbeitet war) und dem eingeschränkten Zugang zu Informationen (die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde bis zum 23.02. geheim gehalten) könne jedoch von einer Bürgerinitiative nicht verlangt werden, dass sämtliche Formulieren juristisch einwandfrei abgefasst wären. (Wie z.B. die Unterscheidung zwischen den juristischen Begriffen "Genehmigung" und "Erlaubnis".) Einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, der mit Kosten für Herrn Rosenbaum verbunden wäre, konnte Herr Rosenbaum nicht zustimmen, da er befürchtet, die Bürgerinitiative solle über den Einsatz von Rechtsmitteln und den damit verbundenen Kosten mundtot gemacht werden. Das Urteil wird das Gericht am 29. März verkünden.

[BZ-Artikel vom 07.03.06]    [Presseerklärung der SPD]

Berichterstattung in der BZ: [BZ-Artikel vom 08.03.06]
Nicht korrekt ist in dem Bericht der Inhalt eines Briefes des Innenministeriums wiedergegeben. Darin heißt es nicht - wie behauptet -, "dass im Zusammenhang mit dem Abwasserverkauf an Veolia alles, was genehmigungspflichtig sei, auch genehmigt worden sei." Sondern nur, dass alle genehmigungsfähigen Tatbestände beurteilt worden sind. Außerdem kam zur Sprache, dass es juristisch eine Unterscheidung zwischen "Genehmigung" und "Erlaubnis" gibt.
Nicht korrekt ist in dem Bericht der Streitwert wiedergegeben. Dieser liegt nicht bei 250.000 EUR (dies ist das Strafgeld) sonder "nur" bei 25.000 EUR.
Nicht ganz korrekt ist der "Knackpunkt" dargelegt, an dem der Kompromiss, den das Gericht vorschlug, scheiterte. Er scheiterte im Wesentlichen daran, dass Herr Rosenbaum anteilig die Kosten des Verfahrens tragen sollte.


05.03.2006

Der Rechtsanwalt der BI erstellte ein Gutachten zur Privatisierung der Stadtentwässerung. Dieses wurde als 10. Ergänzung der Eingabe an die Kommunalaufsicht übermittelt.


28.02.2006

Pressemitteilung der BI vom 27.02.


25.02.2006

Das Bekanntwerden neuer Dokumente führte zur 9. Ergänzung der Eingabe an die Kommunalaufsicht.


22.02.2006

Der Rat beschloss in der gestrigen Sitzung, das Angebot von Veolia anzunehmen, die Stadtentwässerung auf die Braunschweiger Versorgungs-AG, die Veolia zu 75% gehört, zu übertragen.


20.02.2006  Autor: M. Kaps

Mit einer Postwurfsendung an sämtliche Haushalte der 1974 eingemeindeten Ortsteile versucht Dr. Gert Hoffmann, die Mitglieder der Bürgerinitiative als Lügner hinzustellen. Der einleitende Satz lautet:

"Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit einigen Wochen betreibt eine selbsternannte "Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums" eine Kampagne der Verunsicherung auf der Grundlage einer Argumentation mit Unwahrheiten."

Dazu: Natürlich hat sich die Bürgerinitiative selbst ernannt. Dies ist so üblich. Möchte Dr. Gert Hoffmann ein Mitspracherecht bei der Namenswahl von Bürgerinitiativen? Zu den Unwahrheiten schreibt Dr. Gert Hoffmann:

"Wider besseren Wissens behauptet die Bürgerinitiative wir hätten das Abwassernetz verkauft! Dies ist nicht richtig. [...] Das Kanalnetz wurde verpachtet."

Das mit dem besseren Wissen ist korrekt. Die Mitglieder der BI haben in Stellungnahmen den Sachverhalt korrekt wiedergegeben.

Weiter behauptet Dr. Gert Hoffmann:

"Die Bürgerinitiative behauptet, dass alles sei rechtswidrig und von der Kommunalaufsicht noch nicht genehmigt. Auch das ist nachgewiesenermaßen falsch! Schon vor Weihnachten ist das Rechtsgeschäft ohne Einschränkungen genehmigt worden."

Diese Behauptung ist unzutreffend. Die BI weiß, dass die Privatisierung der Stadtentwässerung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Es ergeben sich jedoch Fragen bei der Verbuchung der Verkaufserlöse im städtischen Haushalt. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen "weist auf Bedenken der Kommunalaufsicht gegen die Privatisierung der Stadtentwässerung hin, die sie jedoch wegen der vom Oberbürgermeister festgelegten Vertraulichkeit des Genehmigungsschreibens nicht benennen dürfe. Nach ihrer Ansicht gebe es allerdings keinen rechtlichen Grund, den Genehmigungsbescheid des Innenministeriums vertraulich zu behandeln. Sie fordert daher den Oberbürgermeister auf, diesen Bescheid vom 22.12.2005 in vollem Wortlaut der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dann könnten sich die Bürger/innen dieser Stadt selbst ein Bild davon machen, wie „uneingeschränkt“ (sic!) die Genehmigung des Geschäfts erteilt worden sei." [Presseerklärung der Grünen]

Als Vorteil der Privatisierung nennt Dr. Gert Hoffmann:

"Durch dieses Rechtsgeschäft wird die Stadt Braunschweig ihre Schulden nochmals um ca. 61 Mio. EUR verringern können."

Welche Schulden außerhalb des städtischen Haushalts mit diesem Geschäft verbunden sind, hat uns Dr. Hoffmann natürlich nicht gesagt. [siehe dazu die Eingaben an die Kommunalaufsicht]

Das Schreiben schließt Dr. Hoffmann dann mit dem Ratschlag:

"Lassen Sie sich nicht von der Initiative durcheinanderbringen, die eindeutig wahlpolitsche Ziele verfolgt. Sie werden das im Sommer noch merken."

Nun ja, bei Dr. Hoffmann merken Sie es schon jetzt.


18.02.2006

Die Stadtverwaltung wird nach Protesten von Komunalaufsicht und Bürgern die Abwassergebühren geringfügig senken [Presseerklärung der Stadt vom 15.02.] Mehr als 90 Klagen wurden inzwischen erhoben. "Es gehe um mehr als drei bis fünf Euro, sagt die Fraktionsvorsitzende Gisela Witte" [Presseerklärung der Grünen vom 17.02.]


14.02.2006

Über 60 Klagen gegen Abwassergebührenbescheide wurden nach den Bürgerversammlungen eingereicht. [siehe auch BZ-Artikel vom 14.02. (sorgfältig wird jeder Hinweis auf unser-braunschweig.de vermieden)]
Für die Klage besteht keine Anwaltspflicht. Gerichtsgebühren (ca. 75 EUR) sind zu entrichten. Wir unterstützen Sie mit einem Mustertext:

       Klage     [pdf-Datei] [Word-Dokument]
       Schreiben an die Stadt   [pdf-Datei] [Word-Dokument]


09.02.2006

Presseerklärung der BI


08.02.2006

Eingabe an die Kommunalaufsicht ist (teilweise) online verfügbar. [Nachlesen]


26.01.2006

Die Kommunalaufsichtsbehörde bemerkte, dass die Bürgerschaften der seit 1974 eingemeindeten Orte in den letzten dreißig Jahren doppelt mit Kanal-Baukosten belastet worden waren. So wurden die Einwohner dieser Ortschaften – wie auch in Hondelage und Dibbesdorf – vor der Eingemeindung mit Beiträgen zu den Kanalbaukosten belastet (pro Grundstück bis zu 10.000 DM). Nach der Eingemeindung 1974 zahlten und zahlen diese "Neubürger" über die Abwassergebühren an die Stadt BS ein weiteres Mal die Finanzierungskosten – jetzt wie alle Braunschweiger - für das Kanalnetz.

1974 war schlicht vergessen worden, die schon einmal als Beiträge gezahlten Baukosten aus den Gebühren der ehemals selbständigen Gemeinden herauszurechnen, oder einfach die so vorweg gezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Jetzt ist die Not groß im Rathaus. Erst sprach OB Hoffmann von einer „Marginalie“, dann bietet er eine „Gebührenrückzahlung“ in Höhe von 300 Tsd. EUR pro Jahr an für alle eingemeindeten Orte, versteht sich. Aber wenn man mal nachrechnet, wären das umgerechnet auf die Gesamtbewohnerschaft von schätzungsweise 30 Tsd. Einwohner gerade 10 EUR pro Kopf!

Auf der Bürgerversammlung am 25.1.2006 wurde beraten, wie Ansprüche auf Rückerstattung umgesetzt werden können. Gut trifft es sich, dass gerade am 13.1.06 vom zuständigen Wasserverband Weddel/Lehre die Abwasser-Gebührenbescheide für das zurückliegende Jahr verschickt worden sind. Gegen diese Bescheide sind nämlich innerhalb eines Monats Rechtsmittel möglich – zwar nur für das eine zurückliegende Jahr – aber man hätte einen Fuß in der Tür, wenn später gerichtlich Rückzahlungsansprüche festgestellt würden. Leider ist es so:  nur wer klagt, hat die Chance, die unrechtmäßig einbehaltenen Beiträge zurückzuerhalten. Alle anderen können nur erwarten, mit besagten 10 EUR pro Kopf abgespeist zu werden!

Wir stellen deshalb hier einen Mustertext für eine Rechtsmittel-Klage gegen den Gebührenbescheid und einen weiteren Mustertext für ein Anspruchsschreiben an die Stadtverwaltung bereit:

   Klage     [pdf-Datei] [Word-Dokument]
   Schreiben an die Stadt   [pdf-Datei] [Word-Dokument]


23.12.2005

Die Aufsichtsbehörde im Innenministerium sah keine Notwendigkeit oder Möglichkeit, die Privatisierung der Stadtentwässerung zu verhindern. Veolia wird die Stadtentwässerung GmbH zum 1. Januar 2006 für 30 Jahre übernehmen.


12.12.2005

Teilhaushalt Stadtentwässerung wurde von der KPMG aufgestellt. Belastungen der Stadt sind noch höher als bisher angenommen. [Presseerklärung vom 10.12.]


09.12.2005

Die Auswertung des Haushaltsteils "Sonderrechnung Stadtentwässerung 2006" ergibt, dass die Stadt ab 2006 mit höheren Rechnungen für das Abwasser von Schulen, Krankenhäusern etc. belastet werden und damit letztlich die Zinsen in Höhe von 8 bis 9 Mio. EUR für den Kommunaltkredit (222 Mio. EUR) selbst tragen soll. Außerdem soll nicht ein Cent getilgt werden, so dass nach 30 Jahren (nach Auskunft der Verwaltung) bei Rückkauf der Stadtentwässerung geschätzte 330 Mio. EUR allein für aufgelaufene Kommunalkredite zurückbezahlt werden müssten.


07.12.2005

Presseerklärung zum Entwurf des Stadthaushalts 2006: Statt Haushaltskonsolidierung droht größte Schuldenaufnahme der Stadtgeschichte.


06.12.2005

Januar-Ausgabe der Umweltzeitung bringt Selbstdarstellung der BI.


29.11.2005

BI wendet sich an die Komunalaufsicht und an die Ratsfraktionen. [Brief an die Ratsfraktionen vom 27.11.2005]


25.11.2005

"In seiner eigenen Fürsprache zur Übereignung der städtischen Abwasserwirtschaft an Veolia Water Deutschland GmbH hat OB Hoffmann in der Ratssitzung am 17.11.2005 ein Junktim zur Weiterreichung der Abwasserwirtschaft an die 75%ige Veolia Tochtergesellschaft BS-Energy hergestellt.
Damit dürfte nunmehr auch juristisch eindeutig sein, dass er wegen Befangenheit gar nicht hätte mitstimmen dürfen. Denn er war zu diesem Zeitpunkt Aufsichtsratsvorsitzender eben dieser Veolia-Tochtergesellschaft BS-Energy und seine Stimme hat den Ausschlag gegeben. Der Ratsbeschluss wäre hinfällig."
[Presseerklärung der Initiative vom 24.11.05]


19.11.2005

"Der Oberbürgermeister lässt sich im ganzen Land dafür abfeiern, dass er durch den Verkauf des Tafelsilbers der Stadt Schulden abbaut und macht mit dem Verkauf der Stadtentwässerung auf einen Schlag 222,3 Millionen EUR neue Schulden. Der Trick besteht nur darin, dass diese Schulden nicht im städtischen Haushaltsplan auftauchen, sondern durch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Abwasserverband abgetragen werden."
[Presseerklärung der Grünen vom 18.11.05]


17.11.2005

Der Rat beschließt mit einer Stimme Mehrheit die Privatisierung der Stadtentwässerung.
[Presseerklärung des OBs]
Die Privatisierung muss nun noch von der Komunalaufsicht (mit der seitens der Stadtverwaltung bereits im Vorfeld Gespräche geführt wurden) genehmigt werden.


Zum BZ-Stadtgespräch am 16.11.2005 siehe www.unser-braunschweig.de


15.11.2005

SPD-Ratsfraktion spricht sich weiterhin gegen eine Privatisierung der Stadtentwässerung aus: Presseerklärung vom 15.11.2005
Verwaltungsgericht lehnt Vertagung ab: Stellungnahme der Grünen
Wie hoch ist der Kaufpreis für die Stadtentwässerung?: Leserbrief von Volker Schmidt (Bündnis90/Die Grünen)
BZ-Artikel vom 15.11.2005: Streit um Abwasser-Privatisierung


11.11.2005

Grüne versuchen Vertragung gerichtlich zu erreichen: Pressemitteilung der Grünen vom 11.11.2005


10.11.2005

Grüne bitten um Vertagung: Brief von B90/GRÜNE an Dr. Hoffmann vom 10.11.2005
nB-Artikel vom 10.11.2005: Abwasser-Verkauf: 238 Millionen Euro und dennoch heftige Kritik


08.11.2005

BZ-Artikel vom 08.11.2005: Abwasser-Geschäft bringt Braunschweig 238 Millionen Euro + Grüne vermissen Vergleichsrechnung
Pressemitteilung der Stadt vom 07.11.2005: OB schlägt Rat vor: Veolia erhält den Zuschlag


07.11.2005

BZ berichtet über Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums: Protest ohne Parteien als Partner